Willkommen beim ITI Academy-Lernmodul „Implantatkonfigurationen für festsitzenden Zahnersatz“ von Sven Mühlemann.

Ein implantologisch tätiger Zahnarzt ist mit unterschiedlichen klinischen Situationen konfrontiert: Das Spektrum reicht von einem fehlenden Einzelzahn über einen unbezahnten Bereich, in dem mehrere Zähne fehlen, bis hin zu einem komplett unbezahnten Kieferkamm. Sobald ein detaillierter Behandlungsplan erstellt ist, können für den implantatgetragenen Zahnersatz mehrere Konfigurationen für die Konstruktion möglich sein, die zu evaluieren sind. Dabei hat jede Konstruktion des Zahnersatzes ihre Vor- und Nachteile. Die Konstruktion des Zahnersatzes oder der Prothese muss auf der Grundlage des klinischen Zustands erfolgen, um sicherzustellen, dass die angemessene Anzahl an Implantaten in den prothetisch korrekten Positionen platziert und Implantate der geeigneten Abmessungen verwendet werden.

Nach Abschluss dieses ITI Academy-Moduls sollten Sie in der Lage sein: die Konstruktionen für festsitzenden implantatgetragenen Zahnersatz bei Einzelzahnlücken, bei kleinen unbezahnten Bereichen und bei ausgedehnteren unbezahnten Bereichen sowie bei vollkommen unbezahntem Kieferkamm zu verstehen.

Zuerst werden wir uns im Detail mit Einzelzahnlücken befassen. Einen einzelnen fehlenden Zahn mit einem Implantat zu ersetzen, ist eine Behandlungsoption mit einem in hohem Maße vorhersehbaren langfristigen klinischen Ergebnis. Je nach klinischer Situation und Position der Implantatstelle muss der Zahnarzt ein Implantat von geeignetem Typ und mit adäquaten Abmessungen auswählen.

Grundsätzlich muss der mesiodistale Abstand vor der Platzierung eines Implantats sorgfältig bestimmt werden. Zunächst muss die Breite der Lücke gemessen werden. Dann ist der minimale Abstand zwischen Zahn und Implantat zu berücksichtigen. Der Mindestabstand zwischen einem Implantat und einem Zahn sollte an der Implantatschulter mindestens 1,5 Millimeter betragen. Wenn diese Überlegungen berücksichtigt werden, ist ein optimales Ergebnis für das Erscheinungsbild des interproximalen Weichgewebes sichergestellt.

Als Nächstes wird gemäß den Messwerten für den mesiodistalen Abstand und den bukkal-oralen Abmessungen der angemessene Implantatdurchmesser gewählt. Dabei ist es auch wichtig, eine adäquate Breite der bukkalen und oralen Knochenwand aufrechtzuerhalten. Die Indikationen für Implantate mit reduziertem Durchmesser sind eingeschränkt, was zu berücksichtigen ist. Ein reduzierter Durchmesser kann eventuell den Vorteil bieten, dass eine Knochentransplantation vermieden werden kann, vorausgesetzt die ideale prothetikorientiert bestimmte Implantatposition kann immer noch erreicht werden. Je nach klinischer Situation können Implantate mit Standard- oder größerem Durchmesser gewählt werden. Hier sind zwei verschiedene Implantattypen abgebildet. Die allgemeinen Bezeichnungen für diese beiden Implantattypen sind einteiliges und zweiteiliges Implantat. Beide Typen werden im Folgenden detaillierter beschrieben.

Wenn sie in den Knochen eingesetzt werden, ragt bei einteiligen Implantaten ein Teil – der transmukosale Abschnitt – in die Mundhöhle hinein. Der transmukosale Abschnitt wird als Teil des Implantats hergestellt; er verfügt über eine fest integrierte prothetische Plattform und ein eingebautes Emergenzprofil. Das rechte Implantat weist ein aufgeweitetes Emergenzprofil auf, und oben auf dem Implantat befindet sich zudem eine prothetische Plattform; es wird als Implantat auf Weichgewebeniveau (“soft-tissue level”) bezeichnet.

Das zweiteilige Implantat ist so konstruiert, dass es auf Knochenniveau (“bone level”) endet. Das Emergenzprofil und die prothetische Plattform werden mit dem Sekundärteil hergestellt. Je nach gewähltem Sekundärteil erhält man eine größere prothetische Flexibilität. An relativ kleinen Stellen kann dies von Vorteil sein. Im ästhetisch relevanten Bereich ist es auch möglich, für Stellen mit verminderter bukkaler Mukosadicke ein Sekundärteil in Zahnfarbe zu wählen.

Im Frontzahnbereich kann bei einem einteiligen transmukosalen Implantat die Konstruktion mit festwinkligem Hals eventuell mit den verfügbaren Abmessungen des fazialen Aspekts störend wirken. In dieser Situation könnte die zweiteilige Bone-Level-Konstruktion mit relativ größerer Flexibilität der Prothetikplattform und des Emergenzprofils die bessere Wahl sein. Darüber hinaus kann der metallisch gefärbte transmukosale Hals eines einteiligen Tissue-Level-Implantats zu einer gräulichen Verfärbung des darüberliegenden Weichgewebes führen, wie man auf diesem klinischen Bild mit Röntgenbild eines implantatgetragenen Zahnersatzes an der Position des linken zentralen Oberkiefer-Schneidezahns erkennen kann. Die Bone-Level-Konstruktion eines zweiteiligen Implantats kann daher in ästhetischer Hinsicht vorteilhaft sein.

Einzelzahnlücken, Lernschwerpunkte: Bei Einzelzahnlücken ist die Bestimmung des Abstands notwendig, um die geeigneten Implantatabmessungen zu bestimmen. Der Implantattyp hängt von der klinischen Situation ab.

Im nächsten Abschnitt werden uns mit kleinen unbezahnten Bereichen befassen. Die Überlegungen hinsichtlich Implantattypen und -abmessungen, die für Einzelzahnlücken besprochen wurden, gelten auch für kleinere unbezahnte Bereiche (oder Lücken). Darüber hinaus besteht bei einem kleineren unbezahnten Bereich in einer Zahnreihe die Herausforderung darin, die am besten geeignete Implantatposition zu ermitteln. Fehlen zwei benachbarte Zähne, gibt es zwei verschiedene Konfigurationsprinzipien für einen festsitzenden implantatgetragenen Zahnersatz, je nach Breite der Lücke: Ist der mesiodistale Abstand groß genug, dann können eventuell zwei Implantate platziert werden. Ist der mesiodistale Abstand dafür nicht groß genug, wird nur an einer Stelle ein Implantat gesetzt; die korrekte Implantatposition muss in diesem Fall besonders sorgfältig bestimmt werden.

Grundsätzlich muss der mesiodistale Abstand vor der Platzierung eines Implantats sorgfältig bestimmt werden. Zunächst muss die Breite der Lücke gemessen werden. Die Mindestabstände zwischen Zahn und Implantat sowie zwischen zwei benachbarten Implantaten sind zu berücksichtigen. Mehrere Studien haben gezeigt, dass der interimplantäre Abstand zwischen zwei benachbarten Implantaten mindestens 3 Millimeter betragen sollte, um den Knochenkamm zwischen den Implantaten aufrechtzuerhalten und um sicherzustellen, dass zwischen den Prothesen (bzw. Kronen) ausreichend Platz für Mundhygienemaßnahmen vorhanden ist. Der Mindestabstand zwischen einem Implantat und einem Zahn sollte mindestens 1,5 Millimeter betragen. Wenn diese Überlegungen berücksichtigt werden, ist ein optimales Ergebnis für das Erscheinungsbild des interproximalen Weichgewebes sichergestellt und das Risiko, dass die Implantate zu eng nebeneinander platziert werden, wird vermieden.

Der jeweils geeignete Implantatdurchmesser wird gemäß dieser Maßzahlen ausgewählt. Wie bereits erwähnt, ist zu berücksichtigen, dass die Indikationen für Implantate mit reduziertem Durchmesser eingeschränkt sind. Je nach klinischer Situation können Implantate mit Standard- oder größerem Durchmesser gewählt werden. Auf den folgenden Folien werden die Konfigurationsprinzipen für den Frontzahn- und den Seitenzahnbereich beschrieben.

Bei einer Lücke im Frontzahnbereich besteht eine zu erwägende Option darin, zwei Implantate mit zwei Einzelkronen darauf zu platzieren. Der mesiodistale Abstand des unbezahnten Bereichs muss allerdings sorgfältig bestimmt werden. Der Implantatdurchmesser sollte gemäß dem Kronenvolumen gewählt werden. Das bedeutet, dass für einen zentralen Schneidezahn in der Regel ein Implantat mit Standarddurchmesser erforderlich ist, während für einen lateralen Schneidezahn normalerweise ein Implantat mit reduziertem Durchmesser gewählt wird. Durch Verwendung eines kleineren Implantatdurchmessers kann der empfohlene Mindestabstand zwischen dem Zahn und dem Implantat beziehungsweise zwischen den benachbarten Implantaten eingehalten werden.

In der hier abgebildeten klinischen Situation war der mesiodistale Abstand ausreichend für die Platzierung eines Implantats mit Standarddurchmesser für den zentralen Schneidezahn und eines Implantats mit reduziertem Durchmesser für den lateralen Schneidezahn. Auf beiden Implantaten wurden dann Restaurationen in Form von verschraubten Kronen aufgebracht. Der Vorteil des gewählten Konstruktionsprinzips besteht in der Segmentierung der Restaurationen.

Die prothetische Konstruktion, bei der auf einem Implantat ein festsitzender Zahnersatz (die Restauration) – zusammen mit einem Freiendteil – aufgebaut wird, ist eine gute Behandlungsoption im Frontzahnbereich, wenn der mesiodistale Abstand limitiert ist. Aus prothetischer Perspektive sollte das Implantat unter der Krone mit dem größeren Volumen platziert werden. Der Hebelarm wird dadurch verkleinert und die resultierenden nicht axialen Kräfte sind geringer. Darüber hinaus sind die Abmessungen der Implantat-Sekundärteil-Verbindung größer und folglich besser geeignet, um eine Krone mit einem Freiendteil zu unterstützen. Wenn das Knochenvolumen unter der Krone mit dem größeren Volumen nicht ausreichend ist, sollte die Priorität zunächst darauf gelegt werden, die Stelle zu rekonstruieren und anschließend das Implantat zu platzieren. Aus chirurgischer Perspektive sollte das Implantat an der Stelle platziert werden, wo das größere Knochenangebot vorhanden ist, um die Primärstabilität zu gewährleisten. Bei der Wahl der Position des Implantats sind alle diese klinischen Kriterien gründlich abzuwägen.

In diesem klinischen Fallbeispiel war der mesiodistale Abstand nicht ausreichend, um zwei Implantate nebeneinander zu platzieren. Es wurde für den Eckzahn ein Implantat mit Standarddurchmesser als Stütze für eine Krone mit einem mesialen Freiendteil zur Restauration des lateralen Schneidezahns platziert.

Zwei fehlende benachbarte Zähne im Frontzahnbereich stellen in puncto Ästhetik häufig eine der schwierigsten Situationen dar, bei der die Versorgung mittels Implantattherapie erfolgt. In der Studie von Tymstra und Mitarbeitern war bei den Fällen mit zwei benachbarten fehlenden Zähnen immer auch die Papille beeinträchtigt, unabhängig davon ob zwei implantatgetragene Kronen oder ein Implant mit Krone und Freiendteil eingesetzt wurden. Die Ursache dafür ist die Resorption der interdentalen Knochenspitze, die zu einer Schrumpfung der Papille führt.

Dieser Fall illustriert die ästhetische Beeinträchtigung bei zwei fehlenden benachbarten Zähnen. Hier wurde für den zentralen Schneidezahn ein Implantat mit Standarddurchmesser als Stütze für eine Krone mit distalem Freiendteil zur Restauration des lateralen Schneidezahns platziert. Zum Ersatz der fehlenden weichen Papille wurde zusätzlich eine rosa Keramik platziert. Dieses Fallbeispiel zeigt auch einen Hauptvorteil der Platzierung nur eines Implantats zur Unterstützung eines festsitzenden Freiend-Zahnersatzes. Diese Konfiguration ermöglicht die Kompensation der fehlenden Papille durch Hinzufügen von rosa Keramik im interproximalen Bereich. Im folgenden Abschnitt werden verschiedene klinische Situationen mit kleineren Lücken im Seitenzahnbereich anhand von klinischen Beispielen behandelt.

Bei einer Konfiguration mit zwei Implantaten für zwei Einzelkronen in einer Lücke im Seitenzahnbereich wird wie folgt gerechnet: Zuerst wird die mesiodistale Breite der Lücke gemessen und auf den nächsten ganzzahligen Millimeter abgerundet. Von dieser Breite werden dann 6 mm abgezogen, um einen Sicherheitsabstand von 1,5 mm zwischen Implantat und den benachbarten Zähnen sowie 3 mm zwischen den Implantaten zu berücksichtigen. In dem dann übrig bleibenden Abstand können dann mögliche Kombinationen für zwei Implantathals-Durchmesser identifiziert werden.

Beispiele von Implantatdurchmesser-Kombinationen sind in dieser Tabelle wiedergegeben. Bei einer 13 mm breiten Lücke bleibt nach Abzug eines Sicherheitsabstands von 6 mm zu den Nachbarzähnen und zwischen den Implantaten letztendlich ein Abstand von 7 mm übrig. Dies würde für zwei Implantate mit reduziertem Durchmesser von 3,5 mm reichen. Bei einer 15-mm-Lücke wären ein 3,5-mm- und ein 5-mm-Implantat möglich. Diese Kombination ist in diesem klinischen Fallbeispiel zu sehen, bei dem zwei fehlende linke Prämolaren im Oberkiefer durch zwei Implantate mit 3,5 bzw. 5 mm Durchmesser ersetzt wurden. Bei einer 16-mm-Lücke könnten zwei Implantate mit 5 mm Durchmesser platziert werden, während in einer Lücke von 18 mm ein 5-mm- und eine 6,5-mm-Implantat eingesetzt werden könnten. Bei Implantaten mit reduziertem Durchmesser sind der Gebrauchsanweisung des Herstellers die Informationen hinsichtlich einer eventuell vorzunehmenden Schienung zu entnehmen.

In dieser klinischen Situation liegt eine Lücke von 14 Millimetern zwischen einem ersten Molar und einem Eckzahn im Oberkiefer vor. Wenn man den Mindestabstand von 1,5 mm zwischen dem Implantat und den Nachbarzähnen sowie 3 mm zwischen den Implantaten von den 14 mm abgezogen hat, bleiben 8 mm für die Summe der Durchmesser beider Implantate. In die verfügbaren 8 mm ließen sich ein zweiteiliges Implantat mit reduziertem Halsdurchmesser von 3,5 mm und ein zweiteiliges Implantat mit 4,1 mm Standarddurchmesser platzieren. Auf diesen beiden Implantaten wurden als Zahnersatz zwei separate Einzelkronen aufgebracht.

Die Behandlungsoption ein Implantat mit verschraubtem festsitzendem Zahnersatz und Freiendteil stellt eine Alternative dar, falls der mesiodistale Abstand nicht ausreicht, um zwei Implantate einzusetzen. In diesem Fall besteht die bevorzugte Option aus einem zweiteiligen festsitzenden, mesial freitragenden Zahnersatz; dies könnte beispielsweise die Stelle des zweiten Prämolars mit mesialem Freiendteil als Ersatz für den ersten Prämolar sein. Dieses Konfigurationsprinzip kann auch angewendet werden, wenn an der Stelle eines Brückenglieds nicht genügend Knochenvolumen gegeben ist. Ein zweiteiliger festsitzender Zahnersatz mit einem distalen Freiendteil kann wie in diesem Beispiel gezeigt verwendet werden. Die distalen Freiendteile dienen dazu, die funktionelle Einheit um eins zu erhöhen, wenn das Knochenvolumen an der zweiten Zahnstelle, der Brückenglied-Stelle, nicht ausreicht. Diese Situation kann aufgrund der Lage des Sinusbodens oder einer unzureichenden Knochenbreite gegeben sein. Romeo und Storelli haben in einem systematischen Übersichtsartikel von einem höheren Risiko für technische Komplikationen berichtet, wenn Restaurationen mit einem Freiendteil eingesetzt werden; diese seien eher von Nachteil.

Gemäß der SAC-Klassifikation wird ein unbezahnter Bereich bestehend aus drei fehlenden Zähnen auch als kleine (oder kurze) unbezahnte Lücke definiert. Auf den folgenden Folien werden die Konstruktionsprinzipen zur Restauration solcher Lücken im Seitenzahnbereich dargestellt.

Wenn drei Zähne im Seitenzahnbereich fehlen, besteht eine Konstruktionsoption in einem konventionellen dreigliedrigen festsitzenden Zahnersatz (Brücke) mit jeweils einem Brückenglied auf zwei Implantaten. In der Region des ersten Molars kann für die Implantatinsertion eventuell eine Sinusbodenelevation erforderlich sein.

Bei dem hier abgebildeten klinischen Fall wurden die Implantate an den Stellen des ersten Molars und des ersten Prämolars platziert, um einen verschraubten festsitzenden Zahnersatz zu unterstützen. Diese Konfiguration mit zwei Implantaten zur Unterstützung eines dreigliedrigen festsitzenden Zahnersatzes wird als eine optimale Lösung für Lücken aus drei fehlenden Zähnen angesehen.

Eine weitere Behandlungsalternative im Seitenzahnbereich ist ein festsitzender Zahnersatz mit Freiendteil (Freiendbrücke). Die Hauptindikation für diese Konstruktion ist die Vermeidung einer Knochenaugmentation, zum Beispiel einer horizontalen Knochenaugmentation oder einer Sinusbodenelevation. Im Ergebnis ist die Morbidität vermindert, weil zur Versorgung des Patienten nur ein relativ kleiner, weniger invasiver chirurgischer Eingriff erforderlich ist. Andererseits wurde, wie bereits erwähnt, über ein erhöhtes Risiko für technische Komplikationen bei Restaurationen mit Freiendteilen berichtet, und außerdem ist bei der Gestaltung des Okklusionsschemas Vorsicht geboten.

Eine weitere mögliche Lösung ist das Konstruktionsprinzip mit drei Implantaten im Seitenzahnbereich, was die Anfertigung einer Restauration mit drei Einzelkronen oder mit drei geschienten Kronen ermöglicht. Der häufigste Grund für die Platzierung von drei Implantaten ist der, dass nur kurze Implantate aufgrund von begrenzter Knochenhöhe gesetzt werden können oder wenn eine Knochenaugmentation vermieden werden muss, weil der Patient dies wünscht und/oder aus medizinischen Gründen. Ein systematischer Review hat gezeigt, dass kurze Implantate mit einer maximalen Länge von 8 Millimetern dieselbe kumulative Überlebensrate haben wie Implantate, die länger als 8 Millimeter sind. Bei dieser Konfiguration muss ein ausreichend großer mesiodistaler Abstand vorliegen, um die Insertion von drei Implantaten bei gleichzeitiger Einhaltung der Mindestabstände zwischen den Implantaten sowie zwischen den Implantaten und den benachbarten natürlichen Zähnen zu ermöglichen. Eine weitere Konstruktionsoption ist zudem ein dreigliedriger festsitzender Zahnersatz (Brücke) mit jeweils einem Brückenglied auf zwei kurzen Implantaten. Bei beiden Optionen wird den Zahnärzten empfohlen, die Überlebens- und Erfolgsraten bei der Behandlung mit kurzen Implantaten des jeweils gewählten Herstellers zu verifizieren, insbesondere wenn Implantate von weniger als 8 mm Länge erwogen werden.

Kleine unbezahnte Bereiche (Lücken), Lernschwerpunkte: Bei kleinen unbezahnten Bereichen (Lücken) aus zwei fehlenden Zähnen muss die klinische Situation sorgfältig evaluiert werden, um die am besten geeignete Konstruktion für den Zahnersatz zu bestimmen. Der mesiodistale Abstand muss gründlich ermittelt werden, um die geeignete Anzahl an Implantaten und deren Durchmesser zu bestimmen. Das prothetische Prinzip eines Freiendteils hat mehrere Vor- und Nachteile. Bei kleinen Seitenzahnlücken aus drei fehlenden Zähnen reichen generell zwei Implantate aus, um drei fehlende Zähne zu restaurieren. Durch den Einsatz eines festsitzenden Zahnersatzes mit einem Freiendteil kann eventuell die Notwendigkeit einer Knochenaugmentation vermieden werden. Kurze Implantate stellen eine Alternative bei der Behandlung dar.

Im nächsten Abschnitt konzentrieren wir uns auf ausgedehnte unbezahnte Bereiche, wobei es sich definitionsgemäß um größere Lücken handelt, die aus mehr als drei fehlenden Zähnen bestehen. In derartigen klinischen Situationen muss sich der Zahnarzt für die geeignete Anzahl an Implantaten entscheiden und diese Implantate gemäß einer zuvor festgelegten Prothetikplanung platzieren.

In einer Situation mit vier fehlenden Zähnen im Frontzahnbereich reichen generell zwei Implantate aus, um die vier Zähne mit einem implantatgetragenen Zahnersatz (oder einer Prothese) zu restaurieren. Eine Behandlungsoption besteht darin, die Implantate nahe an den Nachbarzähnen zu positionieren und die fehlenden Zähne mit einem festsitzenden Zahnersatz zu restaurieren. In diesem Beispiel wurden die Implantate an den Stellen der lateralen Schneidezähne platziert, um die zentralen und die lateralen Schneidezähne zu restaurieren. Eine andere Option ist die Platzierung der Implantate in der Position der zentralen Schneidezähne und die fehlenden Zähne mit einer festsitzenden Freiend-Prothese zu restaurieren. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, ein Implantat an der Stelle eines lateralen Schneidezahns und das andere an der Stelle des kontralateralen zentralen Schneidezahns zu setzen. Eine Freiendbrücke wird dann eingesetzt, um den anderen lateralen Schneidezahn zu ersetzen. Bei dieser Konfiguration mit vier fehlenden Zähnen und zwei Implantaten bestehen also mehrere Behandlungsmöglichkeiten. Die Entscheidung, wo die Implantate zu platzieren sind, gründet sich auf einer sorgfältigen Beurteilung des verfügbaren Knochenvolumens und der Prothetikplanung.

Das Konstruktionsprinzip mit vier Implantaten würde vier Einzelkronen ermöglichen. Diese Behandlungsoption hat allerdings gravierende Nachteile. Zunächst einmal sind bei der Platzierung von vier Implantaten die Mindestabstände zwischen Zähnen und Implantaten und auch zwischen den Implantaten einzuhalten. Daraus resultiert ein komplexes klinisches Verfahren. Und selbst wenn diese Überlegungen berücksichtigt werden, wird das ästhetische Behandlungsergebnis, zum Beispiel die Papillenpräsenz zwischen den Kronen beeinträchtigt sein. Daher kann diese prothetische Konstruktion normalerweise nicht empfohlen werden.

Die Konfiguration der Implantate in großen Lücken im Seitenzahnbereich hängt von der Prothetikplanung ab. Der erste Schritt besteht darin, die Anzahl der zu ersetzenden Zähne zu ermitteln, und ob alle fehlenden Zähne überhaupt ersetzt werden müssen. Jeder Fall ist auf individueller Basis zu beurteilen, da nicht immer alle fehlenden Zähne ersetzt werden müssen. Der Prothetikplan muss daher passend zur klinischen Situation entwickelt werden. Die drei Möglichkeiten hier sind: 1. Prämolarenokklusion nur als Teil des Ziels eines verkürzten Zahnbogens; 2. Restauration des ersten Molars und der Prämolaren; und 3. Restauration des zweiten und des ersten Molars sowie der Prämolaren. Die Konfigurationsprinzipien für die ersten beiden Optionen sind dieselben wie bei kleinen Seitenzahnlücken, so wie beim vorherigen Lernziel behandelt. Dieses Lernziel wird sich daher auf die Konfigurationsprinzipien für den Ersatz von vier Zähnen im Seitenzahnbereich konzentrieren.

Die Anzahl und Positionen der Implantate hängen außer von der Prothetikplanung von lokalen limitierenden Faktoren ab, beispielsweise von nahe gelegenen anatomischen Strukturen oder von Knochendefekten. Der Prothetikplan könnte einen einteiligen festsitzenden Zahnersatz vorsehen, oder eine segmentierte Alternative mit einzelnen Gliedern oder eine Kombination aus separatem eingliedrigem und mehrgliedrigem festsitzendem Zahnersatz. Zu den lokalen Faktoren gehören anatomische Einschränkungen, die zum Beispiel von den Oberkieferhöhlen, dem unteren Nervenkanal oder dem Foramen mentale herrühren, sowie das verfügbare Knochenvolumen.

Beispiele für Implantatkonfigurationen mit zwei Implantaten als Stütze für einen viergliedrigen festsitzenden Zahnersatz sind hier zu sehen. Wenn ein ausreichendes Knochenvolumen unterhalb des Oberkiefer-Sinus an den Implantatstellen und oberhalb des unteren dentalen Nervenkanals und des Foramen mentale vorhanden ist, können die Implantate an den Stellen des ersten Prämolars und des zweiten Molars platziert werden, wie hier dargestellt. Eine Variation ist in diesem dritten Beispiel zu sehen, wo die Lage des Foramen mentale die Implantatinsertion an der Stelle des ersten Prämolaren unmöglich macht. Die Alternative könnte dann sein, das vordere Implantat an der Stelle des zweiten Prämolaren zu platzieren und ein anteriores Freiendteil als Ersatz für den ersten Prämolar anzufügen.

Die Verwendung von drei Implantaten als Unterstützung für vier Zähne ermöglicht den Einsatz segmentierter Prothesen. Hier sind zwei Konfigurationsbeispiele gezeigt, bei denen ein separater eingliedriger und dreigliedriger festsitzender Zahnersatz verwendet werden. Im ersten Beispiel wird im Unterkiefer durch die Implantatpositionen der dreigliedrigen festsitzenden Teilprothese die Nähe zum Foramen mentale vermieden, und der zweite Molar ist separat restauriert, was beim Zugang zum Zweck der Mundhygiene hilfreich sein kann. Im zweiten Beispiel wird im Oberkiefer mittels einer separaten eingliedrigen Restauration der erste Prämolar ersetzt, während der dreigliedrige festsitzende Zahnersatz die Schienung der beiden Implantate erleichtert, die in den transplantierten Stellen des zweiten Prämolars und des zweiten Molars im Oberkiefer platziert wurden.

Eine Restauration von vier fehlenden Seitenzähnen kann generell mit Unterstützung durch zwei oder drei Implantaten erreicht werden. Der Einsatz von vier Implantaten erhöht die Komplexität bei der Einhaltung der empfohlenen Abstände zwischen den Implantaten und auch die Komplexität der prothetischen Verfahren. Dadurch erhöhen sich zudem die Gesamtkosten der Behandlung. Zu den Alternativen gehören daher auch Optionen zum Ersatz von nur drei Zähnen und Herstellen eines okklusalen Stopps gegen einen Antagonisten über ein kurzes Freiendteil.

Große unbezahnte Bereiche, Lernschwerpunkte: Nicht immer ist es notwendig, in größeren unbezahnten Bereichen jeden fehlenden Zahn zu ersetzen. Die Implantatpositionen bestimmen sich nach der Prothetikplanung, auf der Basis der Anzahl der zu ersetzenden Zähne und eventuell vorliegenden anatomischen Einschränkungen sowie des vorhandenen Knochenvolumens. Bei Implantatkonfigurationen mit vier fehlenden Zähnen im Frontzahnbereich sind zwei Implantate generell ausreichend. Bei Implantatkonfigurationen mit bis zu vier fehlenden Zähnen im Seitenzahnbereich sind generell zwei oder drei Implantate ausreichend.

Wenden wir uns nun dem unbezahnten Kieferkamm zu. Ein (vollständig) unbezahnter Kieferkamm kann mithilfe einer festsitzenden implantatgetragenen Prothese restauriert werden. Vor dem Platzieren der Implantate ist sorgfältig ein detaillierter Behandlungsplan zu erstellen, wobei auf diagnostische Hilfsmittel zurückzugreifen ist. Gemäß dem Behandlungsplan muss die Anzahl der Implantate festgelegt und deren korrekte Position im Kamm ermittelt werden.

Ein Konstruktionsprinzip bei einem unbezahnten Kieferkamm besteht in einer einteiligen festsitzenden Vollbogen-Prothese. Für diese Konstruktion sind zwischen vier und sechs Implantate notwendig. Alternative prothetische Prinzipien, wie zum Beispiel ein verkürzter Zahnbogen und/oder die Verwendung von Freiendteilen, kann eventuell die Reduktion der Implantatzahl ermöglichen. Die distalen Implantate können gerade oder gekippt eingesetzt werden. Implantate, die mesial gekippt im Knochen und distal in der Mundhöhle platziert werden, können dazu beitragen, ein Freiendteil zu vermeiden oder die Länge des Freiendteils zu verkürzen und eine zusätzliche Stütze für die Prothese darstellen.

Die Mindestzahl an Implantaten als Stütze für eine Vollbogen-Brücke ist vier. Wenn nur vier Implantate eingesetzt werden, dann ergibt sich daraus ausnahmslos eine prothetische Konstruktion für einen verkürzten Zahnbogen. Die vier Implantate sollten idealerweise gleichmäßig verteilt werden, meistens an den Stellen des lateralen Schneidezahns und des ersten oder zweiten Prämolars. Die distalen Implantate können gerade oder gekippt sein, um Kontakt zu bestimmten anatomischen Strukturen zu vermeiden.

Bei einer Konstruktionskonfiguration mit sechs Implantaten kann die festsitzende einteilige Vollbogen-Prothese aus 12 Gliedern, verteilt über den Bogen, bestehen. Bei der Wahl der Implantatpositionen muss das verfügbare Knochenvolumen an den potenziellen Implantatstellen berücksichtigt werden, und zugleich mit der Prothetikplanung konform sein. Als allgemeiner Grundsatz ist es wünschenswert, in der ästhetischen Zone benachbarte Implantate zu vermeiden. In dem Beispiel oben links, in dem schematisch eine einteilige festsitzende Vollbogen-Prothese im Oberkiefer abgebildet ist, wurden die vorderen Implantate an den Stellen der lateralen Schneidezähne und die hinteren Implantate in den ersten Prämolar- und ersten Molarpositionen platziert. Im Bild rechts ist schematisch eine einteilige festsitzende Vollbogen-Prothese im Unterkiefer dargestellt; die Implantate befinden sich an den Stellen der Eckzähne, der ersten Prämolaren und der ersten Molaren.

Im Oberkiefer verhindern die Abmessungen der Oberkieferhöhle oftmals die Platzierung eines Implantats ohne Knochenaugmentation an der Position des ersten Molars. Folglich muss die Platzierung der Implantate im Frontzahnbereich häufig angepasst werden. In diesem Beispiel sind die Implantate an den Stellen der zentralen Schneidezähne, der Eckzähne und der zweiten Prämolaren platziert. Die ersten Molaren wurden daher als Freiendteile konzipiert.

In manchen Situationen kann eine mehrteilige (oder segmentierte) Prothese indiziert sein. Die Gründe dafür können sein: Präferenz des Patienten; die Notwendigkeit, für Wartungs- oder Reparaturzwecke kurze Segmente entnehmen zu können; oder Behandlungspläne, die einen schrittweisen Ersatz der Zähne in den Segmenten über einen längeren Zeitraum vorsehen. Wenn eine mehrteilige Prothese im unbezahnten Kiefer geplant ist, sind üblicherweise mehr Implantate erforderlich. Üblich ist die Insertion von acht Implantaten im Oberkiefer und sechs Implantaten im Unterkiefer. In beiden Kiefern werden die Implantate so verteilt, dass drei oder vier kurzspannige implantatgetragene festsitzende Teilprothesen konstruiert werden können. Hier sind die Implantate im Oberkiefer an den Stellen der zentralen Schneidezähne, der Eckzähne, der ersten Prämolaren und der ersten Molaren platziert. Im Unterkiefer sind die Implantate an denselben Stellen wie für eine einteilige festsitzende Vollbogen-Prothese platziert. Variationen in der Positionierung der Implantate und der Länge der einzelnen festsitzenden Teilprothesen sind möglich, je nachdem, ob ausreichend Knochenvolumen vorhanden ist und ob sich anatomische Strukturen in der Nähe befinden.

Unbezahnter Kieferkamm, Lernschwerpunkte: Die prothetischen Prinzipien einer Freiend-Prothese oder eines verkürzten Zahnbogens können die Reduktion der Implantatzahl für eine festsitzende implantatgetragene Prothese im unbezahnten Kiefer ermöglichen. Darüber hinaus kann eventuell eine Knochenaugmentation vermieden werden. Gekippte Implantate sind eine Behandlungsoption. Die Konstruktion einer mehrteiligen (oder segmentierten) Prothese im unbezahnten Kieferkamm erfordert eine größere Anzahl an Implantaten und eine strategische Verteilung dieser Implantate.

Modul „Implantatkonfigurationen für festsitzenden Zahnersatz“, Zusammenfassung: Bei Einzelzahnlücken ist eine sorgfältige Beurteilung der Lücke erforderlich, um Typ und Abmessungen des Implantats festzulegen. Eine kleiner unbezahnter Bereich mit zwei fehlenden Zähnen kann mit zwei implantatgetragenen Einzelkronen oder mit einer implantatgetragenen festsitzenden Freiend-Prothese restauriert werden. Eine Lücke im Seitenzahnbereich aus drei fehlenden Zähnen sollte mit zwei Implantaten und einem festsitzenden Zahnersatz restauriert werden. Eine Konstruktion mit Freiendteil kann ebenfalls möglich sein. Eine große Lücke im Frontzahnbereich bestehend aus vier fehlenden Zähnen sollte mit zwei Implantaten und einem festsitzenden Zahnersatz in Form eines Brückenglieds oder einer Freiendbrücke restauriert werden. Bei einer großen Seitenzahnlücke sind für die Restauration generell zwei oder drei Implantate für den Zahnersatz in einteiliger oder mehrteiliger (segmentierter) Konstruktion ausreichend. Ein unbezahnter Kieferkamm kann entweder mit einer einteiligen festsitzenden Prothese oder einer drei- oder vierteiligen – also mehrteiligen (oder segmentierten) – festsitzenden Prothese restauriert werden.